Angebotsradwege

Was ist eigentlich ein „Angebotsradweg“?

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Wenn von neuen Radwegen in Jever die Rede ist, dann wird oft das Wort „Angebotsradweg“ benutzt. Auch im Radfahrplan 2021-30 ist die Erstellung und der Ausbau von Angebotsradwegen als Ziel ausgegeben. Aber was ist das eigentlich?

Damals war es einfach: Ein blaues Radwegschild (manchmal auch in Kombination mit einem Gehwegschild) signalisierte einen „Sonderweg für Radfahrende“ oder ganz einfach „Radweg“. Diese Schilder waren überall zu finden, wo Fahrräder fahren sollten.

Heute sind diese Schilder an den meisten Stellen entfernt worden. Besonders trifft das auf die sogenannten „straßenbegleitenden Radwege“ zu, also Radwege entlang von Straßen. In Jever gibt es mittlerweile innerorts keinen solchen Radweg mehr. Wer mit dem Rad unterwegs ist, fährt zuerst einmal auf der Fahrbahn und hat an den Hauptstraßen dann meist noch eine weitere Option: Einen Gehweg, der in Schrittgeschwindigkeit mitbenutzt werden darf oder einen „sonstigen Radweg“. Letztere werden auch „nicht-benutzungspflichtige Radwege“ oder eben „Angebotsradwege“ genannt.

In Jever haben wir solche Angebotsradwege im Augenblick entlang der Bahnhofstraße/Schützenhofstraße/Rahrdumer Straße. Diese Wege können benutzt werden, müssen es aber nicht. Es ist ein (Nutzungs-)Angebot an die Radfahrenden.

Nun ist es bei Angeboten so, dass diese auch abgelehnt werden können. Das passiert insbesondere dann, wenn das Angebot zu schlecht ist. Ein guter Angebotsradweg muss also so gut gestaltet sein, dass er den Radfahrer*innen ein Angebot macht, dass sie nicht ablehnen können. Das bedeutet: Breite Wege mit glatten Oberflächen und konfliktarm gestalteten Knotenpunkten. Gute Angebotsradwege laden alle Menschen zum Radfahren ein und tragen dazu bei den Anteil des Radverkehrs zu fördern.

Was ist der Unterschied zwischen Angebotsradweg und „echtem“ Radweg?

Angebotsradwege unterscheiden sich im Normalfall gar nicht von „echten“ Radwegen mit blauen Schildern. Die Regelwerke für die Gestaltung von Radwegen sollten in beiden Fällen beachtet werden und die Wege sind optisch identisch. Es ist nur eine Sache der Beschilderung: Radwege mit blauem Schild haben eine Benutzungspflicht, d.h. ist ein Weg mit so einem Schild versehen, darf die Fahrbahn nicht mehr benutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nicht einfach so angeordnet werden, damit z.B. die Fahrbahn von Radfahrern frei bleibt. Vielmehr muss eine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden. Das kann etwa ein hohes Verkehrsaufkommen, hohe Geschwindigkeiten oder sehr viel Schwerlastverkehr sein.

Heutzutage ist es also eine Ausnahme (oder eine Altlast), wenn ein Weg benutzungspflichtig ist. Für die Straßen in Jever sind wir aber weit davon entfernt, so eine besondere Gefahrenlage zu haben und werden auch in Zukunft keine Benutzungspflicht bekommen. Das sollte uns aber nicht davon abhalten, gute Angebotsradwege zu bauen.

Warum brauchen wir solche Angebotsradwege, wenn doch alle auf der Fahrbahn fahren dürfen?

Selbst wenn alle auf der Fahrbahn fahren dürfen: Viele Menschen wollen es nicht und verzichten dann lieber auf die Fahrt. Bereits erlebte oder befürchtete Konflikte mit Autofahrer*innen sind hier ein häufiger Grund. Mischverkehr zusammen mit dem motorisierten Verkehr funktioniert erfahrungsgemäß nur auf Nebenstraßen bei Tempo 30. Wird der Verkehr zu stark oder die gefahrenen Geschwindigkeiten zu hoch, wird die Straße als nicht geeignet angesehen und eher gemieden.

Ganz einfach gesagt: Niemand käme auf die Idee, Schulkinder im morgendlichen Berufsverkehr ohne Alternative auf unseren zwei Hauptachsen auf der Fahrbahn fahren zu lassen. Es wird also auf jeden Fall eine nutzbare Alternative geben müssen.

Benutzungspflichtige Radwege
Benutzungspflichtige Radwege: Wenn diese Schilder stehen, müssen der Weg mit dem Rad benutzt werden.
Angebotsradwege
Links: Diese Zeichen auf dem Weg aufgemalt, kennzeichnen seit kurzem einen gemeinsamen, nicht benutzungspflichtigen Geh- und Radweg – Rechts: Das Zusatzschild “Radverkehr frei” kann einzeln aufgestellt werden, um auf einen Angebotsradweg hinzuweisen.

Woran erkenne ich einen „Angebotsradweg“?

Das kann manchmal wirklich schwierig sein. Ein Problem dieser Wege ist, dass sie nicht immer einfach zu erkennen sind. Es gab bisher kein einheitliches Schild oder Merkmal um einen Angebotsradweg z.B. von einem Gehweg zu unterscheiden. Beispiel Schützenhofstraße: Hier gibt es keine Beschilderung. Der Weg ist durch die unterschiedliche Pflasterung noch erkennbar. Das ist aber nicht immer das Kriterium. In der Mühlenstraße gibt es auf den Wegen ebenfalls unterschiedlich gepflasterte Streifen. Aber die Beschilderung sagt aber ganz eindeutig: Hier ist ein Gehweg, kein Angebotsradweg. Wer die Regeln nicht ganz genau kennt, der macht dann schnell etwas falsch.

Weil eine eindeutige Beschilderung fehlt, helfen sich manche Kommunen, indem sie einzeln stehende Zusatzschilder mit „Radverkehr frei“ aufstellen. Das kann natürlich auch zu Missverständnissen führen. Seit November 2021 gibt es nun die Möglichkeit, eine gemeinsam von Radfahrenden und zu Fuß gehenden genutzte Fläche als nicht benutzungspflichtiger Angebotsradweg auszuweisen. Dabei werden auf die Wege die Symbole für Fuß- und Radverkehr aufgemalt. Weil der Idealzustand aber immer eine Trennung der beiden Verkehrsarten ist, kann das also nur in bestimmten Bereichen eine Lösung sein, etwa wenn keine ausreichenden Flächen für getrennte Wege zur Verfügung stehen.

Gut bewährt hat sich die stadtweit einheitliche Gestaltung von Radwegen. Das kann durch eine einheitliche Farbe sein: In den Niederlanden werden fast alle Radwege mit einer eigenen Farbe eingefärbt (meist rot), Berlin färbt alle neuen Radwege grün ein und die Kleinstadt Rheinbach malt alle Wege (oder auch nur die Randstreifen) blau an. Es kann aber auch reichen, wenn es eine einheitliche Oberfläche für die Wege gibt, die sich von Gehwegen deutlich unterscheidet. Wenn dann noch der Radwegteil vom Gehwegteil mit einem kleinen Bordstein getrennt ist, gibt es auch keine Konflikte untereinander mehr. Wer solche Wege nutzt, der kann das intuitiv tun, ohne Ausschau nach Schildern halten zu müssen.

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Über den Autor

von Oliver de Neidels

Mein Name ist Oliver de Neidels, ich bin 1979 geboren und wohne seitdem in der friesischen Kleinstadt Jever. Ich bin selbständig und habe ein kleines Unternehmen, das Webseiten wie diese hier baut.

Außerdem engagiere ich mich in der Lokalpolitik und bin Mitglied des Jeverschen Stadtrats. Meine Lieblingsthemen sind die Verkehrswende im kleinstädtischen Maßstab und der Umbau zur „Stadt von Morgen“.